Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Wohnsitz Änderung - 99115005011000
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.- Volltext
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Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.
Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.
Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.
- Gruppierung
- Wohnsitz
- Kennung
- Wohnsitz Änderung
- Bezeichnung2
- Hauptwohnung ändern lassen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 2
- Datum
- 09.11.2021 14:41:09
- Kurztext
- Hauptwohnung Änderungmehrere Wohnungen; von diesen ändert sich die Hauptwohnungunter Hauptwohnung versteht man die vorwiegend benutzte Wohnungdie vorwiegende Nutzung ergibt sich in erster Linie aus den tatsächlichen Aufenthaltszeitenin Zweifelsfällen ist der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen entscheidendunter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung im InlandÄnderung der Hauptwohnung ist innerhalb von 2 Wochen mitzuteilenzuständig: Meldebehörde der neuen Hauptwohnung
- Erforderliche_unterlagen
- Die folgende Unterlagen sind erforderlich:Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hatPersonaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werdenbei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkundegegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)WohnungsgeberbescheinigungDie Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
- Voraussetzungen
- Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Sie haben mehrere Wohnungen undIhre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
- Kosten
- keine
- Verfahrensablauf
- Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
- Fristen
- Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen
- Weiterfuehrende_informationen
- Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
- Fachlich_freigegeben_am
- 09.11.2021 00:00:00
- Fachlich_freigegeben_durch
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Synonyme
- Wohnort, Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Nebenwohnungen, Status, Statuswechsel, Änderung, Änderung Hauptwohnung, Wechsel Hauptwohnung
- Rechtsgrundlage
-
§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Nr. 21 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Nr. 22 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)