Die ARS/AGS-API v1.0 liefert zu Orten und Gebieten in Deutschland den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und den amtlichen Regionalschlüssel (ARS).
Den Regionalschlüssel finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die LeiKa API v1.0 liefert zu einem Begriff relevante Beschreibungen von Leistungen der deutschen öffentlichen Verwaltung zurück.
Die Inhalte finden Sie auch in den Detail-Ansichten, wo wir diese API implementiert haben. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Die ZuFi-API v1.0.2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück.
Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version.
Ergebnis Basisdaten
Leistung Stammtext: Berufsregister für Steuerberater Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften - 99135004060002
Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater.
- Volltext
-
Die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Steuerberatungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:
- Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
- Firma oder Name und Rechtsform
- Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
- berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen/Gesellschafter und Partnerinnen/Partner
- sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.
Zuklappen - Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
- Gruppierung
- Steuerberatung
- Kennung
- Berufsregister für Steuerberater
- Verrichtungsdetail
- von Steuerberatungsgesellschaften
- Verrichtungsdetail
- von Steuerberatungsgesellschaften
- Bezeichnung2
- Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen
- Typisierung
- 2/3
- Typ
- 1
- Datum
- 03.01.2022 16:45:29
- Kurztext
- Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen Beantragung bei der zuständigen Steuerberaterkammer formlos zu beantragen, möglichst unter Verwendung des Erfassungsbogens für das Berufsregister
- Erforderliche_unterlagen
- In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.
- Voraussetzungen
- Sie sind Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.
- Kosten
- Gebühr:gebührenfrei
- Bearbeitungsdauer
- In der Regel erfolgt die Eintragung innerhalb einer Woche. Bearbeitungsdauer:0-1Wochen
- Verfahrensablauf
- Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen. Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
- Fristen
- Keine
- Formulare
- Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen Online-Dienst: nein Schriftform erforderlich: nein Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Fachlich_freigegeben_durch
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)
- Synonyme
- Steuerberaterkammer, freie Berufe, Steuerberaterverzeichnis, Zulassung, Berufsregistereintrag
- Rechtsgrundlage
-
§§ 45 und fortfolgende, Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
§ 11 Steuerberatergesetz (StBerG) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
§ 76 Absatz 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG)